Das mobile Vermögen der Gemeinde

 

In einem am 15. Januar 1855 von Ortsvorsteher Gemmel dem Bürgermeisteramt Gemünden eingereichten Verzeichnis sind folgende der Gemeinde Bruschied gehörende Gegenstände aufgeführt:

 

1.      Zwei Glocken in der Kirch

2.      Ein Kirchenschlüssel

3.      Ein halber Scheffel[1]

4.      Ein viertel Scheffel

5.      Ein halber Metzen[2]

6.      Ein viertel Metzen

7.      Eine Feuerspritze mit Zubehör

8.      Zwei Brandleitern

9.      Drei Brandhaken; an einem ist der Haken abgebrochen

10.  Einundvierzig Brandeimer, wovon jeder Einwohner einen in dem Hause hat

11.  Ein Stechinstrument, wenn Vieh aufgebläht oder dick ist

12.  Zwei Gemeinde-Landbücher, genannt das eine ein Lagerbuch, das andere Leufer, der sämtlichen Ländereien wie der Gemeinde-Wege-Beschreibungen enthaltend

13.  Eine Landruthe von 16 Fuß Länge

14.  Die jährlichen Amtsblätter und Intelligenzblätter in Büchern eingebunden

 

 

Am 18. Februar 1858 wird ein weiteres Verzeichnis eingereicht:

 

1.      Ein Gemeinde-Siegel

2.      Ein Tintenfaß von Holz und ein Streusandgefäß

3.      Ein Wachthorn – zerbrochen – eine Pfeife zur Nachtwache

4.      Dem Feldhüter sein Schild mit Säbel und Riemen

5.      Ein altes Kistchen

6.      Eine Trumsäge

7.      Ein zwei Metzen

8.      Leitfaden für die Amtsgeschäfte der Gemeindevorsteher in der Rheinprovinz

9.      Eine Kreischronik (des Kreises Simmern)

10.  Eine Waage

11.  Ein Turnbuch

 

Quellenhinweis:

Die o.g. Aufstellungen wurden von Herrn Werner ZIEMER zusammen gestellt.

 



[1] Ehem. Hohlmaß

[2] Metzen = altes deutsches Hohlmaß für Getreide