Liebe Mitchristen,
in Zeiten des Corona-Virus gibt es auch im Leben der Pfarrgemeinde wichtige Dinge und Fragen, die uns Menschen bewegen und die einer Klärung bedürfen.
Das Bistum Trier hat daher am 17.03.2020 ein Rundschreiben verfasst, das Teilbereiche des kirchlichen Lebens vor dem Hintergrund der Einschränkung sozialer Kontakte beschreibt. Dieses Schreiben wird hier auszugsweise wiedergegeben, weil es Dinge wie "Gottesdienstbesuche, Taufen, Trauungen, Beerdigungen oder auch Seelsorgemaßnahmen etc. beschreibt und klarstellt.
Die Bundesregierung und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben am 16. März „Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Leben“ zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Unter anderem sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften fürs Erste verboten.“ Zudem haben uns in den vergangenen Tagen Rückfragen zur Dienstanweisung vom 13. März erreicht. Es braucht also Präzisierungen und leider auch Verschärfungen (Änderungen gegenüber dem 13. März sind kursiv markiert - Fettdruck zur besseren Orientierung). Deshalb gilt
AB SOFORT und OHNE AUSNAHME, zunächst mindestens bis zum 30. April 2020, folgende Dienstanweisung für die territoriale und kategoriale Seelsorge im Bistum Trier