Liebe Mitchristen,

 

in Zeiten des Corona-Virus gibt es auch im Leben der Pfarrgemeinde wichtige Dinge und Fragen, die uns Menschen bewegen und die einer Klärung bedürfen.

Das Bistum Trier hat daher am 17.03.2020 ein Rundschreiben verfasst, das Teilbereiche des kirchlichen Lebens vor dem Hintergrund der Einschränkung sozialer Kontakte beschreibt. Dieses Schreiben wird hier auszugsweise wiedergegeben, weil es Dinge wie "Gottesdienstbesuche, Taufen, Trauungen, Beerdigungen oder auch Seelsorgemaßnahmen etc. beschreibt und klarstellt.

 

Bistum Trier

Rundschreiben 17.03.2020 - Auszug

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben am 16. März „Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Leben“ zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Unter anderem sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften fürs Erste verboten.“ Zudem haben uns in den vergangenen Tagen Rückfragen zur Dienstanweisung vom 13. März erreicht.  Es braucht also Präzisierungen und leider auch Verschärfungen (Änderungen gegenüber dem 13. März sind kursiv markiert - Fettdruck zur besseren Orientierung). Deshalb gilt

AB SOFORT und OHNE AUSNAHME, zunächst mindestens bis zum 30. April 2020, folgende Dienstanweisung für die territoriale und kategoriale Seelsorge im Bistum Trier

  • Alle gottesdienstlichen Zusammenkünfte (Eucharistiefeiern, Kasualien, Andachten usw.) unterbleiben, sowohl in geschlossenen (auch privaten) Räumen, als auch im Freien (Ausnahme vgl. Nr. 4). Dies betrifft auch die vor uns liegenden Kar- und Ostertage!
  • Erstkommunionen und Firmungen müssen zunächst bis Ende Mai abgesagt werden. Eine neue Terminfestlegung kann erst nach Beendigung der Krise (bei Firmungen in Absprache mit dem zuständigen Weihbischof) erfolgen.
  • Alle Kasualgottesdienste (Taufen, Trauungen, Sterbeämter) müssen verschoben werden. Eine neue Terminfestlegung kann erst nach Beendigung der Krise erfolgen.
  • Die Beisetzung auf dem Friedhof darf nur im allerengsten Familienkreis und entsprechend den örtlichen Vorgaben bzgl. der Nutzung der Leichenhallen stattfinden. Auf das Bereitstellen von Weihwasser und Erde am Grab ist zu verzichten.
  • Selbstverständlich feiern die Priester sonntags und werktags die Hl. Messe für die Gläubigen, weil in dieser Stunde der Not gerade die Feier der Eucharistie unser unvertretbarer Auftrag als Kirche ist, um die Not der Menschen vor Gott zu tragen und ihnen, wenn auch vorerst nur geistlich, nahe zu sein.
    Soweit möglich soll geprüft werden, ob sich kurzfristig ein Livestreaming dieser Gottesdienste ermöglichen lässt.
    Eine physische Präsenz von Gläubigen ist bei diesen Gottesdiensten ausdrücklich nicht gestattet.
    Die Coronakrise ist ein „gerechter Grund“ zur Zelebration „ohne die Teilnahme wenigstens irgendeines Gläubigen“ gemäß can. 906 CIC.
    Gottesdienste in geschlossenen klösterlichen Gemeinschaften finden ohne Beteiligung von Gläubigen statt, die nicht Mitglieder der klösterlichen Gemeinschaft sind.
    Die Sonntagsmesse im Dom wird sonntags um 10 Uhr per livestream auf der Homepage des Bistums übertragen.
  • Die Gläubigen sind einzuladen, zu Hause Gottesdienste, die über die Medien verbreitet werden, mitzufeiern und in dieser Weise auch geistlich zu kommunizieren. Die Gläubigen sind von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit.
  • Die Kirchen sind offen zu halten als Orte des persönlichen Gebetes. Soweit möglich sollte hier auch ein Seelsorger/eine Seelsorgerin als Ansprechperson anwesend sein.
  • Sämtliche Maßnahmen und Veranstaltungen unterbleiben. Dazu zählen insbesondere Einkehrtage, Exerzitien, gestaltete Kar- und Ostertage, Kommunionkinder- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chorproben, Wallfahrten, Freizeit- und kulturelle Maßnahmen, Schulungen, Veranstaltungen im Rahmen der Seniorenpastoral, Ausstellungen usw.
    Anfallende Stornokosten für einen kirchlichen Veranstalter werden vom Bistum übernommen.
  • Die Pfarrbüchereien, Pfarrheime und weitere kirchliche Orte der Begegnung sind geschlossen. Auch private Feiern an diesen Orten sind verboten.
  • Konferenzen von Hauptamtlichen mit physischer Präsenz unterbleiben, außer es besteht unaufschiebbarer dienstlicher Bedarf (z. B. Krisenstäbe) und andere Formen (Telefonkonferenzen) lassen sich nicht realisieren. Hierüber entscheidet der zuständige Vorgesetzte. Im Falle von dennoch nötigen Konferenzen mit physischer Präsenz muss eine Liste der Teilnehmenden geführt werden, damit evtl. Ansteckungswege nachverfolgt werden können.
  • Es ist möglichst zu vermeiden, dass ein vollständiges (Pastoral-)team zusammenkommt, da ansonsten im Falle der Infektion eines Mitarbeiters die Ansteckung und/oder Quarantäne des gesamten Teams droht. Die Mitglieder des Teams sollten nicht überschneidend miteinander in Kontakt (auch nicht privat) treten!
  • Sämtliche Dienstreisen unterbleiben, außer es besteht unaufschiebbarer dienstlicher Bedarf. Hierüber entscheidet der zuständige Vorgesetzte.
  • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind zu verschieben.
  • Die Seelsorge ist weiter zu gewährleisten, dies unter Beachtung des angemessenen Eigenschutzes, der in besonderer Weise für ältere Seelsorgerinnen und Seelsorger und für solche mit Vorerkrankungen gilt, da sie zur Risikogruppe der Corona-Erkrankung gehören. Dies heißt insbesondere:
    • (a) Persönliche Krankenbesuche müssen wegen der Gefahr einer Ansteckung der alten und kranken Menschen unterbleiben. Stattdessen halten die Seelsorgerinnen und Seelsorger telefonisch Kontakt.
    • (b) Das Sakrament der Krankensalbung und der Wegzehrung wird den Schwerkranken und Sterbenden gespendet.
    • (c) Die Seelsorgerinnen und Seelsorger sind auf jeden Fall telefonisch, digital und soweit als möglich und sinnvoll auch persönlich für die Gläubigen erreichbar.
    • (d) Die Seelsorgerinnen und Seelsorger entwickeln für die verschiedenen Zielgruppen kreativ geistliche Angebote und veröffentlichen sie in geeigneter Form (Podcast, Homepage usw.). Angebote finden Sie unter: t1p.de/medial-mitbeten (Linkadressen mit neuen Vorschlägen bitte schicken an diese Mailadresse).
    • (e) Auch wenn es vorerst keine Gremiensitzungen geben kann, sind die Seelsorgerinnen und Seelsorger zusammen mit den gewählten Mandatsträgerinnen und –trägern doch aufgerufen, auf andere Weise auch im diakonischen Bereich zu überlegen, wo gerade jetzt tatkräftige Hilfe nötig und möglich ist (z. B. Nachbarschaftshilfe, Telefonkontakt zu Alleinstehenden und Personen in Quarantäne, Kinderbetreuung usw.). Vernetzungen mit anderen Akteuren, insbesondere mit den Kommunen, sind empfehlenswert.
    • (f) In den Pfarrbüros ist die Erreichbarkeit sicherzustellen, der Publikumsverkehr ist einzustellen.